09:00 Uhr: OLG Celle – Urteilsverkündung „Staatsschutzverfahren gegen Mehmet A. (Az.: 5 StS 3/21)“

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle legt dem heute 27jährigen Angeklagten aus dem Raum Hildesheim u.a. die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zur Last.

Der Angeklagte soll regelmäßig die Moschee des am 7. März 2017 verbotenen Vereins „Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim e.V.“ (DIK Hildesheim) aufgesucht und dort an Ramadan-Seminaren des Predigers Ahmad ABDULAZIZ A. (alias „Abu Walaa“) teilgenommen und sich so radikalisiert haben. Im August 2015 soll er im Alter von 20 Jahren nach Syrien ausgereist sein und sich dort bis mindestens Januar 2016 der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) als Mitglied angeschlossen haben. In einem militärischen Trainingslager des „IS“ habe er den Umgang mit Waffen, Sprengstoffen und Kampftechniken erlernt und danach einer Eliteeinheit des „IS“ angehört, um am bewaffneten Jihad gegen die Feinde des „IS“ vor allem durch Anschläge oder (Selbstmord-) Attentate inner- und außerhalb Syriens teilzunehmen. Im Juni 2016 kehrte er nach Deutschland zurück.

09:00 Uhr – AG Bad Iburg – Verhandlungstermin im Strafverfahren „Schlachthof Bad Iburg“

Verhandlung gegen den ehemaligen Geschäftsführer und fünf weitere Mitarbeiter des Schlachthofs in Bad Iburg wegen Verstoßes gegen § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz.

Die sechs Angeklagten sollen im August und September 2018 mehrere Rinder angenommen und abgefertigt haben, die infolge von Verletzungen und/oder Erkrankungen nicht mehr transportfähig und deshalb bei Ankunft am Schlachthof nicht mehr in der Lage gewesen seien, das Transportfahrzeug selbständig zu verlassen. Zusammen mit den gesondert verfolgten und teilweise bereits rechtskräftig verurteilten Fahrern der Tiertransporte sollen die Angeklagten zunächst versucht haben, die Rinder durch Schubsen und Ziehen am Schwanz, teilweise auch durch Elektroschocks oder andere massive Gewalt zum Aufstehen zu bewegen. Wenn dies misslang, hätten sie die Tiere mittels einer Seilwinde vom Fahrzeug gezogen, wobei sie, so der Anklagevorwurf, die Schmerzen und Leiden der Tiere mindestens billigend in Kauf genommen haben sollen.

Angeklagt sind insgesamt 72 Fälle, an denen die Angeklagten unterschiedlich häufig beteiligt waren. Dem verantwortlichen Geschäftsführer wird die Beteiligung in 60 Fällen vorgeworfen, drei weiteren Mitarbeitern an jeweils drei Fällen. Die übrigen Mitarbeiter sollen an jeweils 14 und 13 Fällen sowie an einem Fall beteiligt gewesen sein.

Dem verantwortlichen Geschäftsführer sowie zwei Mitarbeitern wird darüber hinaus ein Verstoß gegen § 22 Absatz 1b Tierische-Lebensmittel-Hygieneverordnung vorgeworfen. Auf Anweisung des Geschäftsführers sollen die Mitarbeiter in 10 Fällen auch bereits tot angelieferte Kühe in den Schlachthof gezogen haben, dort „geschlachtet“ und das Fleisch als Lebensmittel verkauft haben. Dabei sei ihnen bekannt gewesen, dass sie das Fleisch dieser toten Tiere nicht hätten verkaufen dürfen, sondern hätten entsorgen müssen.

Auslöser für die Strafverfahren waren heimliche Videoaufnahmen vom Anlieferungsbereich des Schlachthofes durch Tierschützer im August / September 2018.

Neben den üblichen Beteiligten ist eine Sachverständige geladen.

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