10:00 Uhr: Niedersächsischer Staatsgerichtshof – mündliche Verhandlung in dem Organstreitverfahren StGH 1/22 wegen Verletzung der Abgeordnetenrechte (Redezeit) und der Verfassungswidrigkeit der Geschäftsordnung des Nds. Landtages

Der Antragsteller ist Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages. Er gehörte bis zu deren Auflösung im September 2020 der Landtagsfraktion der Partei AfD an und ist seitdem fraktionslos. Gegenstand des Organstreitverfahrens ist die Frage, ob der Antragsgegner durch die Verweigerung von Redezeit in der Plenardebatte am 14. Dezember 2021 zu einem Thema der aktuellen Stunde in verfassungswidriger Weise die Abgeordnetenrechte des Antragstellers verletzt hat. Darüber hinaus begehrt der Antragsteller die Feststellung, dass die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages keine Rechtsgrundlage dafür biete, vorzugeben, zu welchen Tagesordnungspunkten die Redezeit verwendet werden dürfe.

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