09:30 Uhr: OLG Düsseldorf – Neubeginn Verhandlung „Bierkartell“

In dem Kartellordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Carlsberg Deutschland Holding GmbH und einen ihrer früheren Geschäftsführer (Aktenzeichen V-6 Kart 1/20 (OWi), vgl. bereits die Pressemitteilung vom 12. August 2021) musste die Hauptverhandlung aufgrund einer mehrmonatigen Erkrankung eines Senatsmitglieds von vorne beginnen. Die strafprozessualen Regeln erlauben es nicht, die bisherige Hauptverhandlung fortzusetzen. Es ist daher erforderlich, auch die Beweisaufnahme zu wiederholen.

13:00 Uhr: OLG Hamburg – Staatsschutzverfahren gegen 34-jährige mutmaßliche IS-Rückkehrerin

Der Anklage des Generalbundesanwalts zufolge folgte die Angeklagte im April 2014 ihrem Bruder nach Syrien, der sich bereits im Februar 2014 dem IS angeschlossen hatte. Nach ihrer Ankunft soll sie nach islamischem Ritus einen IS-Kämpfer geheiratet haben, mit dem sie mehrere Häuser bewohnt haben soll, die dem IS nach Flucht oder Vertreibung der ursprünglichen Bewohner in die Hände gefallen waren. Gemeinsam sollen sie regelmäßig öffentliche „Bestrafungsaktionen“ des IS, darunter Steinigungen, besucht haben. Nach der Geburt eines gemeinsamen Sohnes im Februar 2015 soll die Angeklagte zusammen mit ihrem im April 2015 verstorbenen ersten Ehemann eine Wohnung des IS in Raqqa bewohnt haben.

Nachdem die Angeklagte zunächst als „Zweitfrau“ bei einem anderen IS-Mitglied gelebt hatte, soll sie von September bis Oktober 2017 nach islamischem Ritus mit einem dritten Mann verheiratet gewesen sein, mit dem sie mehrere vom IS gestellte Unterkünfte in Mayadin/Syrien bewohnt habe. Teil des gemeinsamen Haushalts soll eine damals 26 Jahre alte Jesidin gewesen sein, die vom IS im August 2014 bei der Eroberung ihres Heimatdorfes versklavt worden war. Über einen Zeitraum von rund drei Wochen soll auch die Angeklagte die Jesidin zur Sklavenarbeit herangezogen und mehrfach misshandelt haben. Außerdem habe die Angeklagte sich daran beteiligt, die Jesidin an der Flucht zu hindern und dadurch deren sexueller Ausbeutung durch den Ehemann der Angeklagten Vorschub geleistet.

Zuletzt habe die Angeklagte sich mit ihrem Sohn in einem syrischen Frauenhaus aufgehalten, bevor sie Ende 2017 bei einem Fluchtversuch von kurdischen Kräften festgenommen worden sei. In der Folgezeit habe sie sich im Camp Roj/Nordsyrien aufgehalten und im Juli 2018 ihr zweites Kind zur Welt gebracht. Im Oktober 2021 wurde die Angeklagte mit ihren Kindern nach Deutschland überstellt, wo sie bei ihrer Ankunft festgenommen wurde. Seitdem befindet die Angeklagte sich in Untersuchungshaft.

Der Generalbundesanwalt wirft der Angeklagten die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) vor. Zugleich werden ihr Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 VStGB), Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 VStGB, § 27 StGB), Kriegsverbrechen (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 VStGB), Beihilfe zu Kriegsverbrechen (§ 8 Abs. 1 VStGB, § 27 StGB) sowie Beihilfe zum Völkermord (§ 6 Abs. 1 VStGB, § 27 StGB), vorgeworfen. Die zur Last gelegten Verhaltensweisen erfüllen laut Anklage zum Teil auch Tatbestände nach dem StGB (§ 177 i.V.m. § 27, § 223 Abs. 1 i.V.m. § 224 Abs. 1 Nr. 2, § 233a, § 239 StGB).

13:30 Uhr: Bundesozialgericht – Verhandlungstermin „Kosten für Ersatzbeschaffung einer Waschmaschine aus Sozialhilfe anzusparen?“

Sind die Kosten für die Neuanschaffung größerer Haushaltsgeräte (sogenannte „weiße Ware“) nach einem Verschleiß des Altgeräts im Regelsatz enthalten und anzusparen oder können Sozialhilfeempfänger dafür zusätzlich Geld in Form eines einmaligen Zuschusses erhalten?

Die Klägerin, die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII bezieht, macht Kosten für die Anschaffung einer neuen Waschmaschine geltend. Die Klage ist in beiden Vorinstanzen erfolglos geblieben, da Ersatzbeschaffungen infolge des Verschleißes eines Haushaltsgeräts nicht als gesonderter Zuschuss zu erbringen, sondern aus dem Regelsatz anzusparen seien. Die Klägerin macht verfassungsrechtliche Einwände geltend. Die Kosten für sogenannte „weiße Ware“ seien im Rahmen der Ermittlung der Regelsätze nicht ausreichend berücksichtigt worden. Deshalb müssten die Vorschriften über die Leistungen für Wohnungserstausstattung verfassungskonform dahingehend ausgelegt werden, dass auch bei einer Neuanschaffung nach Verschleiß des Altgeräts ein Zuschuss zu gewähren sei.

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