15:00 Uhr: BGH – Verkündungstermin im Fall eines Anschlags auf einen Rechtsanwalt

Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Gegen dieses Urteil richtet sich die mit der Sachrüge und Verfahrensbeanstandungen geführte Revision des Angeklagten, über die der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 6. Juli 2022 um 10.30 Uhr verhandeln wird.

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