08:30 Uhr: BGH – Verkündungstermin „Anspruch gegen Internetzugangsanbieter auf Einrichtung von Websperren“ –  I ZR 111/21

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Rechtsinhaber von Internetzugangsanbietern nach § 7 Abs. 4 TMG die Sperrung des Zugangs zu Internetseiten beanspruchen können.

10:00 Uhr: Verwaltungsgericht Berlin – Mündliche Verhandlung „Versetzung der Richterin und ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann in den Ruhestand“

Das Dienstgericht verhandelt über den Antrag des Landes Berlin, eine Richterin am Landgericht im Interesse der Rechtspflege in den Ruhestand zu versetzen. Die Antragsgegnerin ist Mitglied der Partei Alternative für Deutschland. Im September 2017 wurde sie über die Landesliste dieser Partei als Abgeordnete in den 19. Deutschen Bundestag gewählt. Nach dem Ende der Legislaturperiode kehrte sie in den Justizdienst des Landes Berlin zurück.

Der Antragsteller macht eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege geltend, im Wesentlichen mit der Begründung, die Antragsgegnerin habe sich während ihres Bundestagsmandats in Plenardebattenbeiträgen und über Social-Media-Plattformen in ausgrenzender Weise und mit konstruierten, offensichtlich falschen Behauptungen zu Flüchtlingen geäußert. Die Öffentlichkeit nehme dies als Sympathie für rassistisch-diskriminierende Konzepte wahr, weshalb sie nicht mehr glaubwürdig Recht sprechen könne.

10:00 Uhr: VGH Bayern – Mündliche Verhandlung „Immissionsschutzrecht – Klage gegen Auflagen zum Fledermausschutz für Windenergieanlage im Landkreis Dachau“

ie Klägerin wendet sich gegen Einschränkungen für eine von ihr betriebene Windenergieanlage im Landkreis Dachau, die vom Freistaat Bayern zum Schutz von Fledermäusen verfügt wurden.
Verfahren 22 B 21.217: Nach der Genehmigung, die der Klägerin vom Landratsamt Dachau für die Windenergieanlage erteilt wurde, sind Aufzeichnungen von Fledermausaktivitäten im Umfeld der Anlage vorzunehmen (sog. Gondelmonitoring). Unter Zugrundelegung dieser Aufzeichnungen ist die Anlage zum Schutz von Fledermäusen z.B. bei bestimmten meteorologischen Bedingungen (Windgeschwindigkeit, Temperatur, Niederschlag) abzuschalten. Das Verwaltungsgericht München hat auf Klage der Betreiberin einige der diesbezüglichen Bestimmungen des Genehmigungsbescheids aufgehoben. Mit ihrer vom Senat zugelassenen Berufung verfolgt die Betreiberin ihr Begehren weiter, das auf die Aufhebung sämtlicher entsprechender Bestimmungen des Bescheids zielt.
Verfahren 22 A 21.40035: In der Zwischenzeit hat die Klägerin trotz des vorgenannten Rechtsstreits ein Gondelmonitoring durchgeführt. Mit einem weiteren Bescheid hat das Landratsamt Dachau darauf die Voraussetzungen für die Abschaltung der Windenergieanlage konkretisiert. Die Klägerin hat auch gegen diesen Bescheid Klage erhoben. Für das Verfahren ist der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auf Grund einer im Dezember 2020 in Kraft getretenen Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung nun erstinstanzlich zuständig.

11:00 Uhr: Bundessozialgericht – Mündliche Verhandlungen „Unfallversicherungsrecht“

Der 2. Senat des Bundessozialgerichts beabsichtigt, am 13. Oktober 2022 im Elisabeth-Selbert-Saal aufgrund mündlicher Verhandlung über zwei Revisionen aus dem Bereich des Unfallversicherungsrechts zu entscheiden.

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