Pforzheim: Tempo 50 auf Wilferdinger Straße bleibt vorerst erlaubt

Karlsruhe, 5. November 2026 (JPD) – Auf der Wilferdinger Straße in Pforzheim darf tagsüber vorerst weiterhin Tempo 50 gelten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 26. Oktober 2026 den Eilantrag eines Vereins abgelehnt, der die Rückkehr zur ganztägigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h erreichen wollte. Nach dem aktualisierten Lärmaktionsplan gilt Tempo 30 nur noch zwischen 22 und 6 Uhr.

Der Verein, dem ein Grundstück an der Straße gehört, hatte eine erhöhte Lärmbelastung durch Beschleunigungs- und Überholvorgänge geltend gemacht. Das Gericht hielt eine erhebliche Lärmbelastung zwar für möglich. Eine unzumutbare Beeinträchtigung eigener Rechte habe der Antragsteller jedoch nicht dargelegt. Das Gebäude werde nicht zu Wohnzwecken genutzt. Zudem fehlten konkrete Angaben, inwiefern die Vereinsveranstaltungen durch den Verkehrslärm beeinträchtigt würden.

Auf mögliche Gesundheitsgefahren für Veranstaltungsteilnehmer könne sich der Verein nicht berufen, da es um deren individuelle Rechte gehe. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung kann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden.

(Az. 2 K 6971/26)

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