VG Düsseldorf hält Richter- und Beamtenbesoldung in NRW 2013 und 2014 für verfassungswidrig

Düsseldorf, 4. November 2026 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hält die Besoldung von Richtern und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 und 2014 teilweise für verfassungswidrig. Die 26. Kammer hat deshalb vier Verfahren zu den Besoldungsgruppen R 1, R 2 und B 3 ausgesetzt und dem Verfassungsgerichtshof NRW zur Entscheidung vorgelegt.

Nach Auffassung des Gerichts verstoßen die damaligen Besoldungsregelungen gegen das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG. Der Landesgesetzgeber habe die Grundgehälter nicht ausreichend an die gestiegenen Verbraucherpreise und die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst. Zudem habe die Besoldung in weiten Teilen der A-Besoldung die verfassungsrechtlich gebotene Mindestbesoldung unterschritten.

Hintergrund ist auch eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus September 2025 zu den Anforderungen an Besoldungsgesetze. Die endgültige Entscheidung über deren Verfassungsmäßigkeit liegt nun beim Verfassungsgerichtshof NRW. Die Verfahren sind auch für zahlreiche Richter, Staatsanwälte und Beamte von Bedeutung, deren Widersprüche gegen die Besoldung der Jahre 2013 und 2014 noch nicht beschieden wurden.

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