Wegen Mordes an eigener Mutter verurteilter Iraker darf ausgewiesen werden

Düsseldorf, 3. November 2026 (JPD) – Die Ausweisung eines wegen Mordes an seiner Mutter verurteilten 28-jährigen Irakers ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 13. Oktober 2026 die Klage des Mannes gegen eine entsprechende Verfügung des Kreises Mettmann abgewiesen (Az. 24 K 2144/26). Die Entscheidung wurde den Beteiligten am Dienstag zugestellt.

Der Kläger hatte seine Mutter 2015 zur Wiederherstellung der vermeintlichen Familienehre getötet und war deshalb zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt worden. Nach Auffassung der 24. Kammer ist seine Ausweisung sowohl wegen einer fortbestehenden Wiederholungsgefahr als auch aus Gründen der Generalprävention gerechtfertigt. Trotz Resozialisierungsbemühungen habe sich der Mann nicht ausreichend mit seiner Tat auseinandergesetzt.

Auch seine familiären Bindungen zu in Deutschland lebenden Geschwistern stehen der Abschiebung nach Ansicht des Gerichts nicht entgegen. Gleiches gilt für seine Erkrankung an Morbus Crohn, die im Irak behandelt werden könne.

Gegen das Urteil kann der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stellen.

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