
Münster, 4. November 2026 (JPD) – Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat den Bebauungsplan für den geplanten Logistikpark Hafen Emmelsum in Voerde vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit dürfen derzeit keine Maßnahmen zur Umsetzung des Plans getroffen werden. Das Gericht gab einem Eilantrag des Umweltverbandes BUND NRW statt (Az. 2 B 61/26.NE).
Der Bebauungsplan sieht auf einer rund 19 Hektar großen, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche ein Sondergebiet für hafenaffines Gewerbe vor. Nach Auffassung des 2. Senats ist der Plan offensichtlich unwirksam, weil die Stadt Voerde die Umweltbelange fehlerhaft abgewogen hat. Insbesondere seien erforderliche Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft zu Unrecht nicht berücksichtigt worden.
Zudem stützt sich die Planung auf den Regionalplan Ruhr, den das OVG bereits im Juni 2026 mit noch nicht rechtskräftigem Urteil für unwirksam erklärt hatte. Den Eilantrag eines benachbarten Grundstückseigentümers lehnte das Gericht hingegen ab. Der Beschluss ist unanfechtbar. Über den Normenkontrollantrag in der Hauptsache wurde noch nicht entschieden.




