Mutmaßliche Geldzahlungen an IS-Mitglied: Staatsschutzprozess vor dem OLG Stuttgart startet

Stuttgart, 2. November 2026 (JPD) – Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart beginnt am 23. November 2026 ein Staatsschutzverfahren gegen einen 49-jährigen Deutschen wegen mutmaßlicher Unterstützung der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wirft dem Angeklagten sechs Unterstützungshandlungen sowie damit verbundene Verstöße gegen das Bereitstellungsverbot des Außenwirtschaftsgesetzes vor.

Nach der Anklage soll der im Raum Villingen-Schwenningen lebende Mann zwischen August 2020 und Januar 2021 insgesamt 2.000 Euro in sechs Teilbeträgen über eine Mittelsperson an ein IS-Mitglied in Syrien überwiesen haben. Vorausgegangen sei ein Spendenaufruf über den Messengerdienst Telegram. Das Geld soll insbesondere IS-Angehörigen im nordostsyrischen Lager Al-Hol zugutegekommen sein und deren Freikauf sowie die Verbesserung ihrer Haftbedingungen ermöglicht haben. Dem Angeklagten sei die Verwendung der Gelder bewusst gewesen.

Die Hauptverhandlung beginnt am 23. November um 9 Uhr unter dem Vorsitz von Manuela Haußmann. Der 7. Strafsenat ist mit drei Richtern besetzt. Weitere Verhandlungstermine sind bis zum 2. Februar 2027 vorgesehen.

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