Mehrjährige Haftstrafe für früheren IS-Propagandamitarbeiter

Jena, 29. Oktober 2026 (JPD) – Das Thüringer Oberlandesgericht hat Dhannoon Y.K. wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten verurteilt. Der 3. Strafsenat sah es als erwiesen an, dass sich der 1960 geborene Angeklagte im September 2014 im irakischen Mossul dem IS angeschlossen hatte (Az. 3 St 344 OJs 1/19).

Nach den Feststellungen des Gerichts war der Angeklagte zunächst in leitender Funktion für Medien und Propaganda tätig und bildete weitere IS-Mitglieder aus. Später arbeitete er im Kampfgebiet um Baidschi sowie in einem Krankenhaus der Terrororganisation. Seine Behauptung, er sei zum Beitritt gezwungen worden, wertete der Senat als widerlegt.

Eine unmittelbare Beteiligung an Tötungs- oder Völkerrechtsverbrechen war nicht Gegenstand des Verfahrens. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht das teilweise Geständnis, strafschärfend die besondere Gefährlichkeit des IS.

Die Untersuchungshaft dauert an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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