
Jena, 5. Mai 2026 (JPD) Der 3. Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts hat den Angeklagten Suhail A. unter Einbeziehung einer weiteren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten und einer Woche verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Senat sah es als erwiesen an, dass sich der 1983 geborene Syrer in Syrien an der terroristischen Vereinigung Katibat Abu Bakr al-Siddiq beteiligt hatte. Grundlage waren ein Geständnis sowie die sachverständige Bewertung der Organisation.
Beteiligung an bewaffneter Gruppe in Syrien als Terrorismus gewertet
Nach den Feststellungen des Gerichts schloss sich der Angeklagte im April 2013 der bewaffneten Gruppe an, die im syrischen Bürgerkrieg seit 2011 aktiv war und sich an Kampfhandlungen sowie Sprengstoffanschlägen beteiligte. Ein Sachverständiger bestätigte die Einstufung der Vereinigung als terroristische Organisation im Sinne der §§ 129a, 129b StGB. Der Angeklagte habe die Ziele und Methoden gekannt und gebilligt.
Er war nach Überzeugung des Senats unter anderem als Fahrer für die Gruppe tätig und erhielt dafür Sold. Zudem räumte er ein, in einzelnen Fällen auf einen Kampfjet der syrischen Armee sowie auf einen Scharfschützen geschossen zu haben, ohne diese zu treffen. Eine unmittelbare Beteiligung an Tötungsdelikten mit Erfolgseintritt konnte ihm nicht nachgewiesen werden.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht das umfassende Geständnis sowie die Aussage des Angeklagten als Zeuge in anderen Verfahren. Zudem wertete der Senat die Tätigkeit als logistischer Mitläufer ohne führende Funktion. Die Voraussetzungen für eine Strafmilderung nach der sogenannten Mitläuferklausel wurden daher angewendet.
Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, sechs Monaten und einer Woche auf Bewährung beantragt, während die Verteidigung ebenfalls eine Bewährungsstrafe für ausreichend hielt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Revision ist möglich.



