
Berlin, 9. Oktober 2026 (JPD) – Das Bundeskanzleramt muss den Entwurf der „Zeitenwende“-Rede des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz vom 27. Februar 2022 sowie drei interne Leitungsvorlagen nicht herausgeben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.
Nach Auffassung des 12. Senats fällt der Redeentwurf unter den geschützten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Dieser gewährleistet der Bundesregierung einen vor Ausforschung geschützten Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich.
Die drei Leitungsvorlagen zu Verteidigungsausgaben, Rüstungsinvestitionen und NATO-Zielen seien zudem zu Recht als Verschlusssachen eingestuft worden. Auch ein teilweiser Informationszugang scheide aus.
Das Gericht ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 2026 – OVG 12 B 13/24



