
Göttingen, 8. Oktober 2026 (JPD) Der AfD-Kreisverband Northeim darf die Stadthalle Moringen für eine Informationsveranstaltung nutzen. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einem entsprechenden Eilantrag des Kreisverbands stattgegeben.
Die Stadt Moringen hatte ihre Benutzungsordnung im August geändert und politische Parteien von der Nutzung der Stadthalle und der Dorfgemeinschaftshäuser ausgeschlossen. Nach Auffassung des Gerichts gilt diese Neuregelung jedoch nicht für den bereits im Mai gestellten Antrag des AfD-Kreisverbands. Die zeitlichen Abläufe legten nahe, dass die Änderung gerade mit Blick auf diesen Antrag erfolgt sei.
Auch die Nähe der Stadthalle zu einer KZ-Gedenkstätte rechtfertige die Ablehnung nicht. Gegen dieses Argument spreche unter anderem, dass der Ausschluss politischer Veranstaltungen zugleich auf Dorfgemeinschaftshäuser ohne räumlichen Bezug zur Gedenkstätte erstreckt worden sei.
Nach der zuvor geltenden Benutzungsordnung könnten zwar Veranstaltungen ausgeschlossen werden, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Dafür, dass dies bei der geplanten Informationsveranstaltung der Fall sei, gebe es nach Auffassung des Gerichts jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte. Daran ändere auch die Einstufung des AfD-Landesverbands Niedersachsen als Verdachtsobjekt durch den niedersächsischen Verfassungsschutz nichts.
Gegen den Beschluss vom 7. Oktober 2026 (Az. 1 B 262/26) kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.


