
Berlin, 29.09.2026 (JPD) – Das Landgericht Berlin I hat die Anklage gegen die frühere rbb-Intendantin Patricia Schlesinger und mehrere ehemalige Führungskräfte des Rundfunks Berlin-Brandenburg wegen des Verdachts der Untreue zur Hauptverhandlung zugelassen. Zuständig ist die 17. Große Strafkammer.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wirft Schlesinger 26 Fälle der Untreue vor. Weitere ehemalige Verantwortliche des rbb sollen sich wegen 13, fünf beziehungsweise sechs Fällen verantworten. In sieben Fällen geht die Anklage von besonders schweren Fällen aus. Die Vorwürfe betreffen den Zeitraum von Januar 2018 bis Juli 2022.
Im Mittelpunkt stehen nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft variable Vergütungsbestandteile für Schlesinger und weitere Mitglieder der Geschäftsleitung. Diese sollen unter Umgehung des Verwaltungsrates und unter Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gezahlt worden sein. Insgesamt geht es dabei um rund 933.500 Euro.
Weitere Anklagepunkte betreffen Zulagen im Zusammenhang mit der ARD-Geschäftsführung, Vorruhestands- und Freistellungsregelungen sowie die Erstattung von Bewirtungs- und Reisekosten. Dem rbb soll unter anderem durch eine Vorruhestandsregelung ein Schaden von rund 662.600 Euro entstanden sein.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte die Anklage bereits im November 2025 erhoben. Die Angeschuldigten bestreiten die Vorwürfe. Ob diese zutreffen, soll nun in der Hauptverhandlung geklärt werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Das Verfahren wird beim Landgericht Berlin I unter dem Aktenzeichen 517 KLs 23/25 geführt.




