
Berlin, 28. Juli 2026 (JPD). Die Legalisierung von Cannabis schließt Zweifel an der Fahreignung bei starkem Konsum nicht aus. Hohe THC-Werte, die auf einen häufigen oder chronischen Konsum hindeuten, können die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtfertigen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Bei einer Verkehrskontrolle waren im Blut eines Autofahrers hohe THC-Werte festgestellt worden. Die Straßenverkehrsbehörde forderte ihn daraufhin auf, zur Klärung seiner Fahreignung ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen.
Da der Mann der Aufforderung nicht nachkam, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis. Sein dagegen gerichteter Eilantrag blieb erfolglos.
Sicheres Trennen von Konsum und Autofahren fraglich
Die Gutachtenaufforderung war nach Auffassung der 11. Kammer rechtmäßig. Trotz der Legalisierung fehle die Fahreignung, wenn Cannabis missbräuchlich konsumiert werde.
Werde ein Fahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt und deuteten die gemessenen Werte auf einen hochfrequenten oder chronischen Konsum hin, könne davon ausgegangen werden, dass der Betroffene Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig voneinander trennen könne.
Ob das Cannabis ärztlich verordnet worden sei, spiele für diese Beurteilung keine Rolle. Eine ärztliche Verordnung sage für sich genommen nichts über die Fahreignung aus.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23. Juli 2026 – VG 11 L 401/26





