
Schleswig, 15. Juli 2026 (JPD). Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat einen stellvertretenden Schulleiter eines Kieler Gymnasiums aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Das Gericht gab damit einer Disziplinarklage des Bildungsministeriums statt.
Nach den Feststellungen der 17. Kammer unterhielt der Beamte über 15 Monate eine intime Beziehung zu einer zunächst 16-jährigen Schülerin. Dabei sei es wiederholt zu sexuellen Handlungen gekommen.
Machtgefälle gezielt ausgenutzt
Der Beamte habe seine Stellung als stellvertretender Schulleiter genutzt, um das Näheverhältnis aufzubauen und nach seinen Vorstellungen zu gestalten. Unter anderem habe er der Schülerin schulische Vorteile in Aussicht gestellt und das bestehende Macht- und Autoritätsgefälle bewusst ausgenutzt.
Darin sah das Gericht einen schweren Verstoß gegen das für Lehrkräfte geltende Distanzgebot. Milderungsgründe, die gegen die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme gesprochen hätten, erkannte die Kammer nicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beklagte kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidungsgründe Berufung zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 14. Juli 2026 – 17 A 6/24





