Volksbegehren „Verkehrswende in Hessen“ bleibt unzulässig

Wiesbaden, 15. Juli 2026 (JPD). Die hessische Landesregierung hat die Zulassung des Volksbegehrens „Verkehrswende in Hessen“ zu Recht abgelehnt. Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen wies die Beschwerde der Vertrauenspersonen gegen die Entscheidung der Landesregierung als unbegründet zurück.

Das Volksbegehren zielte auf ein hessisches Verkehrswendegesetz. Mehrere darin vorgesehene Regelungen verstießen nach Auffassung des Gerichts gegen die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern.

Gesetzgebungskompetenz des Landes fehlt

Der Gesetzentwurf enthielt dem Urteil zufolge Regelungen zum Straßenverkehrsrecht, die der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterfallen. Eine weitere Vorschrift griff in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes für das Schienennetz der Eisenbahnen des Bundes ein.

Auch eine teilweise Zulassung des Volksbegehrens lehnte der Staatsgerichtshof ab. Diese komme nur ausnahmsweise bei untergeordneten, abtrennbaren Regelungen oder offensichtlichen redaktionellen Fehlern in Betracht. Die beanstandeten Vorschriften seien dafür zu wesentlich.

Staatsgerichtshof des Landes Hessen – P.St. 2898

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