Bundesrat fordert „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht

Berlin, 10. Juli 2026 (JPD). Der Bundesrat fordert eine Reform des Sexualstrafrechts nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“. Auf Initiative Hamburgs fasste die Länderkammer eine Entschließung, mit der sie sich für die Einführung eines konsensbasierten Sexualstrafrechts ausspricht.

Nach Auffassung der Länder bietet das geltende Modell „Nein heißt Nein“ keinen lückenlosen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Das derzeitige Sexualstrafrecht setze voraus, dass das Opfer seine Ablehnung einer sexuellen Handlung aktiv deutlich mache. Dadurch entstünden Schutzlücken in Fällen, in denen Betroffene nicht in der Lage seien, einen entgegenstehenden Willen zu äußern.

In der Entschließung verweisen die Länder auf kriminalistische Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Strafverfolgung. Danach seien Opfer sexueller Übergriffe häufig aus Angst handlungsunfähig oder verfielen in eine Art Schockstarre. In solchen sogenannten „Freeze“-Situationen könne es ihnen unmöglich sein, ihre Ablehnung erkennbar auszudrücken.

Der strafrechtliche Schutz der sexuellen Selbstbestimmung bleibe dadurch in der Praxis unvollständig und hinter seinem eigenen Anspruch zurück, heißt es in der Entschließung. Ein konsensbasiertes Modell solle deshalb nicht mehr maßgeblich darauf abstellen, ob ein entgegenstehender Wille erkennbar geäußert wurde. Entscheidend solle vielmehr sein, ob eine freiwillige und tatsächliche Zustimmung vorliegt.

Aus Sicht der Länder muss die strafrechtliche Bewertung künftig stärker an der Frage ausgerichtet werden, ob eine sexuelle Handlung tatsächlich einvernehmlich war. Die handelnde Person müsse sich des Einverständnisses vergewissern. Dies entspreche einem modernen Verständnis sexueller Autonomie.

Zur Begründung verweist die Entschließung auch auf die Entwicklung in Europa. Viele Staaten hätten bereits ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht eingeführt. Es entstehe zunehmend ein Standard, wonach sexuelle Handlungen ohne Zustimmung strafbar seien. Als Beispiel nennen die Länder Spanien mit dem Modell „Solo sí es sí“.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Ob sie den Vorschlag der Länder aufgreift, steht in ihrem Ermessen.

Parallel wurde im Bundesrat ein weiterer Entschließungsantrag aus Schleswig-Holstein vorgestellt. Auch dieser befasst sich mit der Ablösung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ durch ein Modell „Ja heißt Ja“ und stellt dabei insbesondere auf die Anforderungen des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ab.

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