Bundesrat will Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen

Berlin, 10. Juli 2026 (JPD). Die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels soll nach dem Willen des Bundesrates künftig unter bestimmten Voraussetzungen strafbar sein. Die Länderkammer beschloss auf Initiative Hessens einen entsprechenden Gesetzentwurf, der nun der Bundesregierung und anschließend dem Bundestag zugeleitet wird.

Nach dem Entwurf soll bestraft werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft. Voraussetzung für eine Strafbarkeit soll sein, dass die Äußerung in einer Weise erfolgt, die die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen fördert.

Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass bestehende Straftatbestände wie Volksverhetzung, Billigung von Straftaten oder das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen bislang nur in Einzelfällen einschlägig seien. Diese Vorschriften reichten daher nicht aus, um entsprechende Äußerungen umfassend strafrechtlich zu erfassen.

Die Länder begründen die Initiative zudem mit einem deutlichen Anstieg antisemitischer Vorfälle in Deutschland seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und dem anschließenden Krieg im Gazastreifen. Nach den im Gesetzentwurf genannten Zahlen erhöhte sich die Zahl antisemitischer Vorfälle von 1.957 im Jahr 2020 auf 8.627 im Jahr 2024.

Der Bundesrat betont, dass viele Menschen friedlich gegen den Krieg und das Leid der palästinensischen Zivilbevölkerung demonstrierten. Bei Protesten werde jedoch auch regelmäßig die staatliche Legitimität Israels bestritten.

Die Existenz des Staates Israel stehe in einem unauflöslichen Zusammenhang mit den Folgen des Zweiten Weltkriegs und dem Holocaust. Seine Gründung und internationale Anerkennung seien mit der Verantwortung für die Shoah und der Notwendigkeit einer sicheren Heimstätte für Jüdinnen und Juden verbunden.

Nach Auffassung des Bundesrates relativiert die Leugnung des Existenzrechts Israels daher nicht nur den Holocaust. Sie missachte zugleich die grundgesetzliche Ordnung, die als Antwort auf die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft geschaffen worden sei.

Die Bundesregierung kann nun zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Danach wird er dem Bundestag zur Beratung vorgelegt. Eine gesetzliche Frist, innerhalb derer das Parlament über den Vorschlag entscheiden muss, besteht nicht.

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