
Berlin, 8. Juli 2026 (JPD). Das Landgericht Berlin I hat einen 41-jährigen Palliativmediziner wegen Mordes an 15 Patientinnen und Patienten zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die 21. Große Strafkammer als Schwurgerichtskammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an und sprach ein lebenslanges Berufsverbot aus (Aktenzeichen 521 Ks 4/25).
Nach den Feststellungen der Kammer betreute der promovierte Arzt über Jahre schwerstkranke Menschen ambulant, zunächst im Auftrag eines Berliner Medizinischen Versorgungszentrums und später für einen Pflegedienst. Zwischen September 2021 und Juli 2024 soll er bei Hausbesuchen insgesamt 15 ihm anvertrauten Patientinnen und Patienten ohne deren Willen und ohne medizinische Indikation Medikamente verabreicht haben, die binnen kurzer Zeit zum Atemstillstand und zum Tod führten.
Bei den Opfern handelte es sich um zwölf Frauen und drei Männer im Alter zwischen 25 und 94 Jahren. In fünf Fällen legte der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts anschließend am Tatort Feuer. Der Vorwurf der Brandstiftung war im Verfahren allerdings bereits bei Anklageerhebung im Hinblick auf die verbleibenden Tatvorwürfe beschränkt worden.
Die Kammer ging davon aus, dass der Angeklagte nicht aus Mitleid handelte und keine Sterbehilfe leistete. Die Geschädigten seien zwar schwer krank gewesen, ihr Tod habe aber jeweils nicht unmittelbar bevorgestanden. Nach der mündlichen Urteilsbegründung handelte der Angeklagte aus reinem Eigennutz. Er habe sich durch die Taten persönlich aufwerten wollen und sich als „Herr über Leben und Tod“ aufgespielt.
Das Gericht sah deshalb in allen Fällen das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erfüllt an. Wegen der Begehungsweise nahm die Kammer zudem Heimtücke an.
Der Angeklagte hatte in der Hauptverhandlung die Tötung von zwölf Patientinnen und Patienten eingeräumt, die übrigen Taten jedoch bestritten. Die Kammer wertete dies als Schutzbehauptung. Die Beweisaufnahme erstreckte sich über 58 Hauptverhandlungstage. Dabei wurden unter anderem 204 Zeugen und 22 Sachverständige gehört sowie zahlreiche Dokumente aus der Auswertung technischer Geräte des Angeklagten verlesen.
Für jede einzelne Mordtat verhängte das Landgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe, die nach den gesetzlichen Vorgaben zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe zusammengezogen wurde. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bedeutet, dass die gesetzliche Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren regelmäßig nicht ausreicht.
Die angeordnete Sicherungsverwahrung schließt sich an die Haftstrafe an. Das lebenslange Berufsverbot untersagt dem Angeklagten dauerhaft die weitere Berufsausübung als Arzt. Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit der Revision angefochten werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt nach Angaben des Gerichts wegen möglicher weiterer Taten gegen den Angeklagten. Eine weitere Anklage liegt dem Landgericht Berlin I bislang nicht vor.



