
Berlin, 22. Juni 2026 (JPD) Das Landgericht Berlin I hat vier Angeklagte wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an einem spektakulären Überfall auf einen Geldtransporter verurteilt beziehungsweise freigesprochen. Die 18. Große Strafkammer verhängte gegen den Hauptangeklagten Mohamed O. wegen versuchten Mordes, besonders schweren Raubes und eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Ein Mitangeklagter erhielt eine Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten, ein weiterer Angeklagter wurde zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ein vierter Angeklagter wurde freigesprochen (Urteil vom 22. Juni 2026, Az. 518 KLs 32/25 jug).
Nach den Feststellungen der Jugendkammer hatten der damals 21-jährige Jakub F., der 22-jährige Mohamed O. und ein bislang unbekannter Mittäter am Abend des 23. März 2025 einen mit 4,5 Millionen Euro Bargeld beladenen Geldtransporter beim Verlassen eines Firmengeländes verfolgt. Auf der Marzahner Chaussee blockierten sie das Fahrzeug mit zwei Tatwagen.
Während Mohamed O. die Scheiben des Geldtransporters mit schwarzer Farbe besprühte und sich mit einem Sturmgewehr vor dem Fahrzeug positionierte, brachen die anderen Täter den Laderaum auf. Ihnen gelang es, 26 Geldkassetten mit insgesamt rund 2,5 Millionen Euro Bargeld zu erbeuten.
Als die Besatzung des Geldtransporters Alarm auslöste und der Fahrer versuchte, das Fahrzeug freizumanövrieren, gab Mohamed O. nach den Feststellungen des Gerichts mehrere Schüsse mit dem Sturmgewehr ab. Dabei habe er den Tod der Wachmänner zumindest billigend in Kauf genommen, erklärte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Nach der Tat setzten die Täter eines ihrer Fluchtfahrzeuge in Brand und fuhren zu einem Gewerbegelände in Berlin-Neukölln. Dort begannen sie, Spuren zu beseitigen und Tatkleidung abzulegen. Aufgrund eines Reifenschadens gelang es der Polizei jedoch, die Fluchtroute nachzuvollziehen und den Ort ausfindig zu machen. Die Täter flüchteten schließlich ohne die Beute, die vollständig sichergestellt werden konnte.
Die Ermittlungen führten unter anderem über DNA-Spuren, Fingerabdrücke und die Auswertung von Mobilfunkdaten zur Festnahme der vier Angeklagten am 28. Mai 2025.
Die Kammer sah bei Mohamed O. die Mordmerkmale der Habgier sowie der Ermöglichung einer Straftat als erfüllt an. Dem geständigen Mitangeklagten Jakub F. konnte hingegen kein bedingter Tötungsvorsatz nachgewiesen werden. Nach Auffassung des Gerichts könnte er davon ausgegangen sein, dass das eingesetzte Sturmgewehr lediglich der Einschüchterung dienen sollte. Er wurde deshalb ausschließlich wegen besonders schweren Raubes verurteilt.
Der 26-jährige Muhammed Y. wurde wegen Beihilfe zum besonders schweren Raub zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts unterstützte er die Täter bei der Beschaffung von Tatmitteln. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen, weil sich seine Beteiligung an der Tat nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen ließ.
Die Angeklagten Mohamed O. und Jakub F. verbleiben in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin I kann Revision eingelegt werden.




