
Stuttgart, 15. Juni 2026 (JPD) Das Oberlandesgericht Stuttgart hat drei Angeklagte wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens verurteilt. Der 7. Strafsenat verhängte Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und acht Monaten sowie einem Jahr und zwei Monaten, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde. Alle Angeklagten hatten die Vorwürfe eingeräumt.
Unterstützung der „Kaiserreichsgruppe“ und geplantes Umsturzvorhaben
Nach den Feststellungen des Senats unterstützten die drei deutschen Staatsangehörigen zwischen Januar und April 2022 eine als „Kaiserreichsgruppe“ bezeichnete Vereinigung, ohne selbst Mitglieder zu sein. Ziel der Gruppierung war die gewaltsame Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Errichtung eines Staatswesens auf Grundlage der Reichsverfassung von 1871. Das Vorhaben sah einen mehrstufigen Umsturzplan vor, der unter anderem die Entführung eines Bundesministers, die Einsetzung einer „konstituierenden Sitzung“ sowie einen gezielt herbeigeführten mehrwöchigen Stromausfall umfasste.
Zur Umsetzung versuchte die Gruppierung nach den Feststellungen des Gerichts unter anderem, Waffen, Munition und Sprengstoff zu beschaffen. Bereits im März 2025 hatte das Oberlandesgericht Koblenz fünf Mitglieder der Vereinigung rechtskräftig zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.
Beiträge der Angeklagten zur Unterstützung der Vereinigung
Die Angeklagten förderten das Umsturzvorhaben nach Überzeugung des Senats durch Aktivitäten in verschlüsselten Kommunikationskanälen und organisatorische Unterstützung. Der Angeklagte F. nahm an einem Treffen teil, stellte ein Funkgerät bereit und erläuterte eine mögliche Selbstverwaltungsstruktur für den Fall eines Stromausfalls. Zudem erklärte er als Elektrotechniker seine Bereitschaft zur Mitwirkung an entsprechenden Maßnahmen.
Der Angeklagte B. stellte Serverinfrastruktur für die Kommunikation bereit und administrierte eine Chatgruppe zur Abstimmung eines geplanten Testlaufs. Der Angeklagte R. spähte ein Umspannwerk in Südbaden aus und stellte sich für einen möglichen Anschlag auf diese Infrastruktur zur Verfügung, die für einen bundesweiten Stromausfall vorgesehen war.
Strafzumessung und Verfahrensablauf
Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat zugunsten aller Angeklagten deren umfassende Geständnisse sowie die angekündigte Fortsetzung von Ausstiegsbemühungen. Diese Umstände führten zur Aussetzung der Freiheitsstrafen zur Bewährung. Strafschärfend wertete das Gericht die erheblichen Risiken für Leib und Leben sowie mögliche Schäden von nationaler Tragweite im Falle einer Umsetzung der Pläne.
Der Senat verhandelte seit dem 13. April 2026 an neun Hauptverhandlungstagen und stützte seine Feststellungen unter anderem auf Zeugenaussagen und umfangreiche Chatprotokolle. Das Urteil ist rechtskräftig, da sämtliche Verfahrensbeteiligten auf Rechtsmittel verzichtet haben.



