Geldautomatensprengung am Charité-Campus – Urteil rechtskräftig

Berlin, 5. Juni 2026 (JPD) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen. Damit ist die Verurteilung wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Diebstahl rechtskräftig. Der 5. Strafsenat in Leipzig bestätigte die Entscheidung vom 19. Mai 2026.

Das Landgericht hatte den Angeklagten am 9. Dezember 2025 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt und eine Einziehungsentscheidung getroffen. Der niederländische Angeklagte war nach den Feststellungen zuvor in der sogenannten „Sprengerszene“ aktiv und bereits 2018 wegen dreier Geldautomatensprengungen zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach seiner Entlassung plante er gemeinsam mit einem Mittäter eine weitere Tat in Berlin.

Geldautomatensprengung am Charité-Campus Virchow-Klinikum

Nach umfangreichen Vorbereitungen, darunter der Einsatz von Überwachungstechnik sowie das Beschaffen von Gasflaschen, Werkzeugen und eines Motorrollers, sprengten die Täter am 17. April 2024 einen Geldautomaten im Bereich des Charité Campus Virchow-Klinikum. Im Automaten befanden sich rund 264.000 Euro Bargeld, der Sachschaden betrug etwa 30.000 Euro. Als Tatmittel kam ein hochexplosives Gasgemisch zum Einsatz.

Die Täter flüchteten mit rund 255.000 Euro Beute und setzten ihre Flucht über die Spree mit einem Schlauchboot mit Außenbordmotor fort. Im Bereich der Alten Schleuse Charlottenburg kenterte das Boot. Der Mittäter kam anschließend unter ungeklärten Umständen ums Leben; später wurden Körperteile im Wasser gefunden. Ein Ermittlungsverfahren wegen eines möglichen Tötungsdelikts wurde mangels Tatverdachts eingestellt, da ein Unfall nicht ausgeschlossen werden konnte.

Der BGH stellte bei seiner Überprüfung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fest. Das Urteil des Landgerichts Berlin I ist damit rechtskräftig.

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