Terrorismusvorwürfe in Berlin: Anklage gegen 23-jährigen Syrer erhoben

Berlin, 21. April 2026 (JPD) Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen 23-jährigen syrischen Staatsangehörigen Anklage zur Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin I erhoben. Dem Angeschuldigten werden die Vorbereitung einer terroristischen Straftat in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung sowie in vier Fällen das Verbreiten von Propagandamitteln terroristischer Organisationen vorgeworfen. Er befindet sich seit dem 1. November 2025 in Untersuchungshaft.

Anklage wegen geplanter terroristischer Anschläge in Berlin

Nach den Ermittlungen soll der Angeschuldigte spätestens seit März 2025 aus radikal-islamistischer Motivation einen Anschlag in Berlin geplant haben. Ziel sollen insbesondere jüdische Menschen sowie von ihm als „Ungläubige“ bezeichnete Personen gewesen sein. Zur Vorbereitung habe er sich über Internetplattformen wie Telegram und TikTok mit Inhalten zum sogenannten Jihad und Märtyrertum sowie mit dem Bau von Spreng- und Brandvorrichtungen befasst.

Im weiteren Verlauf soll er sich mit einer bislang unbekannten Person über die Anschlagspläne ausgetauscht haben. Zudem habe er ein Messer sowie verschiedene Gegenstände beschafft, die zum Bau einer Spreng- und Brandvorrichtung geeignet sein sollen. Nach der Anklage begann er bereits mit entsprechenden Versuchen und plante, zunächst mit dem Messer mehrere Menschen anzugreifen und anschließend einen Selbstmordanschlag mit einem Sprengstoffgürtel zu begehen.

Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, im März und Oktober 2025 in sozialen Netzwerken Videos mit sogenannten Naschids des sogenannten Islamischen Staates verbreitet zu haben. Diese dienen im jihadistischen Kontext der emotionalen Mobilisierung und werden regelmäßig von terroristischen Organisationen genutzt. Bei Durchsuchungen im November 2025 stellten die Ermittler entsprechende Beweismittel sicher.

Der Angeschuldigte war im Dezember 2023 nach Deutschland eingereist und erhielt im September 2024 subsidiären Schutz, der im Januar 2026 widerrufen wurde. Er ist bislang nicht vorbestraft.

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