
Berlin, 3. Juli 2026 (JPD). Die Zahl der bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden geführten Verfahren mit antisemitischem Hintergrund ist im Jahr 2025 erneut gestiegen. Nach dem Bericht des früheren Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Oberstaatsanwalt Dr. Florian Hengst, wurden im vergangenen Jahr 820 entsprechende Verfahren eingeleitet. Im Jahr 2024 waren es 756 Verfahren.
Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 registrieren die Berliner Strafverfolgungsbehörden zudem gesondert Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt und dem Angriff stehen. Seitdem wurden bis Ende 2025 insgesamt 6.677 Verfahren in diesem Zusammenhang erfasst. Im Jahr 2024 waren es 4.069 Verfahren gewesen; im Jahr 2025 kamen weitere 2.450 Verfahren hinzu.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft handelt es sich dabei häufig um Taten mit klarem antisemitischem Motiv. Erfasst werden allerdings auch sonstige Straftaten im Kontext der Geschehnisse, etwa Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Im Umfeld propalästinensischer Demonstrationen und Versammlungen sei weiterhin ein nicht unerhebliches Aufkommen antisemitischer Handlungen festzustellen gewesen.
Der Bericht führt die gegenüber 2024 rückläufige Zahl der neu hinzugekommenen Verfahren im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt unter anderem auf den fragilen Waffenstillstand in Nahost und eine abnehmende Zahl von Demonstrationen in der zweiten Hälfte des Berichtsjahres zurück. Zudem dürfte eine Rolle spielen, dass die konsequente Verfolgung strafbarer antisemitischer Parolen durch die Strafverfolgungsbehörden bekannter geworden sei.
Die seit dem 1. Juli 2026 amtierende Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft, Jana Berthold, erklärte, Vorfälle mit antisemitischem Hintergrund bewegten sich weiterhin auf hohem Niveau. Die Gefährlichkeit antisemitisch motivierter Straftaten zeige sich nicht zuletzt an dem Messerangriff eines 19-Jährigen am 21. Februar 2025 am Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin-Mitte. Das Kammergericht hatte in seinem Urteil vom 5. März 2026 festgestellt, dass die Tat auf antisemitischen Motiven beruhte.
Solche Taten träfen nicht nur die unmittelbar Betroffenen, sondern verunsicherten die jüdische Gemeinschaft insgesamt und beeinträchtigten das friedliche Zusammenleben, erklärte Berthold. Der Schutz jüdischen Lebens und ein entschlossenes Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden gegen antisemitisch motivierte Straftaten blieben daher ein zentrales Anliegen.
Die Funktion des Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft Berlin besteht seit dem 1. September 2018. Sie soll unter anderem die Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, weiteren Institutionen jüdischen Lebens und zivilgesellschaftlichen Organisationen stärken. Zugleich soll das Vertrauen insbesondere von Jüdinnen und Juden in die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden gefördert und die Anzeigebereitschaft erhöht werden.




