
Berlin, 23. Juni 2026 (JPD) Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen 34-jährigen Mann Anklage wegen des Verdachts des Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen vor dem Landgericht Berlin I erhoben.
Nach den Ermittlungen soll der Angeschuldigte im April und Mai 2025 über einen Social-Media-Account mit rund 12.800 Followern insgesamt drei Videos veröffentlicht haben. Die Videos sollen mit sogenannten Naschids des sogenannten Islamischen Staates (IS) unterlegt gewesen sein.
Bei Naschids handelt es sich um gesungene Lieder und Hymnen ohne Instrumentalbegleitung. Im jihadistischen Kontext dienen sie nach Angaben der Ermittlungsbehörden der Emotionalisierung und Mobilisierung von Anhängern. Solche Kampflieder werden häufig von den Medienabteilungen des sogenannten Islamischen Staates oder anderer terroristischer Vereinigungen verbreitet.
Die Anklage wirft dem 34-Jährigen vor, durch die Veröffentlichung der Videos Propagandamittel einer terroristischen Vereinigung verbreitet zu haben. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat nun die Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin I zu entscheiden.





