Ersatzzustellung an Hausbewohner rechtlich zulässig – AGB-Klausel zulässig

Hamm, 5. Februar 2026 (JPD) – Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) gegen die Deutsche Post AG zur Zulässigkeit einer AGB-Klausel über die Ersatzzustellung abgewiesen. Nach Auffassung des 13. Zivilsenats benachteiligt die beanstandete Regelung Verbraucherinnen und Verbraucher nicht unangemessen im Sinne der §§ 305 ff. BGB. Die Deutsche Post darf demnach Sendungen unter bestimmten Voraussetzungen auch an Hausbewohner oder Nachbarn des Empfängers übergeben.

Der vzbv hatte die Wirksamkeit einer Klausel angegriffen, nach der DHL – als Konzernunternehmen der Deutschen Post AG – Sendungen, die nicht unmittelbar an den Empfänger zugestellt werden können, an sogenannte Ersatzempfänger ausliefern darf. Dazu zählen Hausbewohner und Nachbarn, sofern nach den Umständen davon ausgegangen werden kann, dass sie zur Annahme berechtigt sind und der Empfänger unverzüglich über Ablageort und Person des Ersatzempfängers informiert wird. Ausgenommen sind Sendungen, die nur persönlich oder mit Identitätsprüfung zugestellt werden dürfen, sowie bestimmte versicherte Expresssendungen.

OLG Hamm bestätigt AGB zur Ersatzzustellung der Deutschen Post

Der 13. Zivilsenat sah in der Klausel keinen Verstoß gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Insbesondere liege keine unangemessene Benachteiligung der Kunden vor. Die Regelung trage dem Interesse an einer praktikablen Zustellung Rechnung und wahre zugleich die Schutzinteressen der Empfänger, weil die Ersatzzustellung an Bedingungen geknüpft sei und der Empfänger über die Ablieferung sowie die Person des Ersatzempfängers informiert werde.

Damit bleibt die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands ohne Erfolg. Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor und sollen in der Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht werden. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen I-13 UKl 9/25 geführt.

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