
Das Bundeskabinett hat heute eine vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vorgelegte Formulierungshilfe für eine Änderung des Kulturgutschutzgesetzes beschlossen. Damit wird das Kulturgutschutzgesetz anwenderfreundlicher und praxisorientierter gestaltet und an den weiterentwickelten Rechtsrahmen auf EU-Ebene angepasst.
Kulturstaatsminister Weimer: „Weniger bürokratische Hürden und mehr Klarheit – das gilt auch für den Kulturgutschutz. Mit dem heutigen Beschluss lösen wir nur wenige Tage nach dem Start der neuen Bundesregierung ein Versprechen des Koalitionsvertrags ein. Die vorgesehenen Änderungen machen die Regeln leichter anwendbar und besser verständlich. Das ist für alle Anwenderinnen und Anwender – für den Handel, für Sammlerinnen und Sammler oder für auch kulturgutbewahrende Einrichtungen – eine erfreuliche Nachricht.“
Mit der jetzigen Änderung des Kulturgutschutzgesetzes wird der internationale Leihverkehr zwischen Museen zur Realisierung von Forschungs- und Restaurierungsprojekten erleichtert. Der Handel wird bei der Erfüllung von erhöhten Sorgfaltspflichten entlastet, indem die hier relevante Wertgrenze von 2.500 auf 5.000 Euro angehoben wird. Für archäologisches Kulturgut gelten jedoch unabhängig davon weiterhin die bisherigen strengen Vorgaben. Darüber hinaus stärken die vorgesehenen Änderungen die Rechtssicherheit. So ist beispielsweise für Landeskulturbehörden künftig klarer geregelt, unter welchen Voraussetzungen unrechtmäßig aus anderen Herkunftsstaaten eingeführte Kulturgüter sichergestellt werden müssen. Dazu kommen weitere Klarstellungen, die eine Anwendung des Gesetzes in der Praxis vereinfachen. Die Änderungen sollen im Sommer 2025 in Kraft treten.
Der Formulierungshilfe liegt ein in der 20. Legislaturperiode vorbereiteter Gesetzentwurf zugrunde, der aufgrund deren vorzeitigen Ende nicht mehr zum Abschluss gebracht werden konnte. Mit der Bereitstellung dieses Gesetzentwurfs als Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen kann das parlamentarische Verfahren nun zügig vorangetrieben werden. Dies entspricht der Verständigung im Koalitionsvertrag, wonach die vorbereitete Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes zeitnah umgesetzt werden soll.
Das Kulturgutschutzgesetz aus dem Jahr 2016 sichert sowohl national wertvolles Kulturgut, das in Deutschland für die eigene kulturelle Identität besonders wichtig ist, als auch entsprechendes Kulturgut anderer Staaten.
BPA, 19.05.2025