Amazon-Rabatte bei „Prime Deal Days“ verstoßen gegen Preisangabenverordnung
Das Landgericht München I hat entschieden, dass Amazon bei den „Prime Deal Days“ unzulässig mit irreführenden Preisangaben geworben hat, weil die Rabatte nicht auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen waren. Die Entscheidung bestätigt die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und stärkt die Transparenzpflicht bei Preiswerbung.