Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zur Amokfahrt in Trier
Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts Trier fuhr der Angeklagte, der aufgrund einer paranoiden Schizophrenie an Wahnvorstellungen litt, am 1. Dezember 2020 zur Mittagszeit mit hoher Geschwindigkeit durch die belebte Fußgängerzone in der Trierer Innenstadt. Dabei steuerte er seinen Pkw in der Absicht, möglichst viele Menschen zu töten, gezielt auf verschiedene…