Rechtsanwalt kann Zustellung von Postsendungen an Samstagen nicht verhindern
Ein Rechtsanwalt muss es hinnehmen, dass die Deutsche Post AG Sendungen an seine Kanzleiadresse auch an Samstagen zustellt. Eine dem entgegenstehende Vereinbarung durfte die Post wirksam kündigen. Das hat die für Berufungsverfahren zuständige 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal entschieden und damit ein anderslautendes Urteil des Amtsgerichts Ludwigshafen abgeändert.