Widerruf von Familienasyl und -flüchtlingsschutz infolge des Todes des Stammberechtigten
Mit dem Tod des Stammberechtigten "erlischt" im Sinne von § 73a Satz 2 und 3 AsylG dessen Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit am heutigen Tag zugestelltem Urteil entschieden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte der Klägerin, einer im Jahr 1950 geborenen eritreischen Staatsangehörigen, abgeleitet von deren Ehemann,…