Ehemaliger Frankfurter OB Feldmann wegen Vorteilsannahme verurteilt
Die 24. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts Frankfurt am Main hat den ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main Peter Feldmann heute wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen gemäß § 331 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 175 Euro verurteilt. Die Kammer hat in der…