Kein Anspruch auf Betrieb von Brunnenanlage im Berliner Blumenviertel
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz ist gegenüber Grundstückseigentümer/innen im Blumenviertel nicht verpflichtet eine Brunnenanlage weiter zu betreiben, um den Grundwasserstand zu senken. Grundwasserstände im Bereich eines Urstromtals sind im natürlichen, unbeeinflussten Zustand üblicherweise hoch. Im Blumenviertel sanken sie in der Vergangenheit infolge der Wasserförderung in einem nahegelegenen…