VG Hamburg: Verbot von zwei Versammlungen während des G20-Gipfels rechtswidrig
Mit Urteil vom heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht Hamburg festgestellt, dass das durch Allgemeinverfügung geregelte Verbot von zwei Versammlungen, die die Klägerin im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg durchführen wollte, rechtswidrig war. Mit Allgemeinverfügung vom 1. Juni 2017 verbot die Freie und Hansestadt Hamburg im Hinblick auf den G20-Gipfel…