OVG NRW: 2Gplus-Regelung für die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen vorläufig außer Vollzug gesetzt
Das Oberverwaltungsgericht hat heute auf den Eilantrag eines Fitnessstudiobetreibers aus Bochum die 2Gplus-Regelung für die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Für Sporteinrichtungen im öffentlichen Raum, wozu auch Fitnessstudios gehören, gilt allerdings weiterhin die in diesem Verfahren nicht angegriffene 2G-Regelung.Zur Begründung hat der 13. Senat ausgeführt: Die Zugangsbeschränkung…