LG Coburg: Das „Horrorhaus“ – zum Umfang der Offenbarungspflicht beim Immobilienverkauf
Die Klage auf Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages wegen behaupteter arglistiger Täuschung blieb ohne Erfolg. Die Verkäuferin hatte die Klägerin nicht darauf hingewiesen, dass sich im verkauften Wohnanwesen mehr als 20 Jahre zuvor ein Verbrechen ereignet hatte. Symbolfoto Im Jahr 2018 kaufte die Klägerin von der Beklagten ein Wohnanwesen zur eigenen Benutzung.…