Der EZB-Rat wird den eingeschlagenen Kurs fortsetzen, indem er die Zinsen deutlich und in einem
gleichmäßigen Tempo anhebt und sie auf einem ausreichend restriktiven Niveau hält, das eine
zeitnahe Rückkehr der Inflation zu seinem mittelfristigen 2 %-Ziel gewährleistet. Der EZB-Rat hat
daher heute beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 50 Basispunkte anzuheben. Er
geht zudem davon aus, dass er sie weiter erhöhen wird. Angesichts des Drucks im Zusammenhang
mit der zugrunde liegenden Inflation beabsichtigt der EZB-Rat, die Zinssätze bei seiner nächsten
geldpolitischen Sitzung im März um weitere 50 Basispunkte anzuheben. Dann wird er eine Bewertung
des darauffolgenden geldpolitischen Pfads vornehmen. Ein restriktives Zinsniveau wird im Laufe der
Zeit die Inflation senken, indem es die Nachfrage dämpft, und gleichzeitig dem Risiko vorbeugen,
dass sich die Inflationserwartungen dauerhaft nach oben verschieben. In jedem Fall werden die
Leitzinsbeschlüsse des EZB-Rats auch in Zukunft von der Datenlage abhängen und von Sitzung zu
Sitzung festgelegt.


Der EZB-Rat hat heute auch die Modalitäten für die Verringerung der Wertpapierbestände des
Eurosystems im Zusammenhang mit dem Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset
Purchase Programme – APP) beschlossen. Wie im Dezember angekündigt, wird sich das APPPortfolio von Anfang März bis Ende Juni 2023 monatlich im Durchschnitt um 15 Mrd € verringern. Das
anschließende Tempo des Portfolioabbaus wird im Zeitverlauf festgelegt. Die Tilgungsbeträge werden
zum Teil wieder angelegt, weitgehend im Einklang mit der derzeitigen Praxis. Dabei werden die zur
Wiederanlage verbleibenden Beträge den Teilprogrammen des APP im Verhältnis zu deren Anteil an
den Tilgungsbeträgen zugewiesen. Beim Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen
Sektors (Public Sector Purchase Programme – PSPP) werden sie den Ländern sowie den nationalen
und supranationalen Emittenten im Verhältnis zu deren Anteil an den Tilgungsbeträgen zugewiesen.
Bei den Eurosystem-Ankäufen von Unternehmensanleihen werden die zur Wiederanlage
verbleibenden Beträge stärker auf Emittenten mit einer besseren Klimaleistung ausgerichtet. Soweit
dies ohne Beeinträchtigung des Preisstabilitätsziels der EZB möglich ist, unterstützt dieser Ansatz die

schrittweise Dekarbonisierung der Bestände des Eurosystems an Unternehmensanleihen im Einklang
mit den Zielen des Pariser Abkommens.
Einzelheiten zu den Modalitäten für den Abbau der APP-Bestände sind einer separaten
Pressemitteilung zu entnehmen, die heute um 15:45 Uhr (MEZ) veröffentlicht wird.
EZB-Leitzinsen
Der EZB-Rat hat beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 50 Basispunkte anzuheben.
Dementsprechend werden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für
die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität mit Wirkung zum 8. Februar 2023 auf
3,00 %, 3,25 % bzw. 2,50 % erhöht.


Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und
Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)

Der EZB-Rat beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere bis
Ende Februar 2023 weiterhin bei Fälligkeit vollumfänglich wieder anzulegen. Im Anschluss werden die
APP-Bestände in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo reduziert, da das Eurosystem die
Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht mehr vollumfänglich wieder anlegen wird. Bis
Ende Juni 2023 werden die Bestände monatlich im Durchschnitt um 15 Mrd € reduziert. Das Tempo
danach wird im Zeitverlauf festgelegt.


Was das Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP)
angeht, beabsichtigt der EZB-Rat, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Programms erworbenen
Wertpapiere mindestens bis Ende 2024 weiterhin bei Fälligkeit wieder anzulegen. Das zukünftige
Auslaufen des PEPP-Portfolios wird in jedem Fall so gesteuert, dass eine Beeinträchtigung des
angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird.
Der EZB-Rat wird bei der Wiederanlage der Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere im Portfolio
des PEPP weiterhin flexibel agieren, um pandemiebedingten Risiken für den geldpolitischen
Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken.

Refinanzierungsgeschäfte
Vor dem Hintergrund von Rückzahlungen der Banken im Rahmen der gezielten längerfristigen
Refinanzierungsgeschäfte wird der EZB-Rat in regelmäßigen Abständen bewerten, wie gezielte
Kreditgeschäfte zu seinem geldpolitischen Kurs beitragen.


Der EZB-Rat ist bereit, alle seine Instrumente im Rahmen seines Mandats anzupassen, um
sicherzustellen, dass die Inflation mittelfristig zu seinem Zielwert von 2 % zurückkehrt. Das Instrument
zur Absicherung der Transmission (Transmission Protection Instrument) steht zur Verfügung, um
ungerechtfertigten, ungeordneten Marktdynamiken entgegenzuwirken, die eine ernsthafte Bedrohung
für die Transmission der Geldpolitik im Euroraum darstellen. Dies ermöglicht dem EZB-Rat eine
effektivere Erfüllung seines Preisstabilitätsmandats.

Quelle: Europäische Zentralbank, Pressemitteilung vom 2. Februar 2023

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