Mietrechtsreform: Sachverständige im Bundestag uneins über geplante Neuregelungen

Berlin, 15. Oktober 2026 (JPD) – Die geplante Reform des Mietrechts ist bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages auf geteilte Reaktionen gestoßen. Während Mietervertreter die vorgesehenen Änderungen grundsätzlich begrüßten und weitergehende Schutzmaßnahmen forderten, warnten Eigentümer- und Immobilienverbände vor zusätzlicher Regulierung.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem strengere Vorschriften für möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen vor. Mietverhältnisse zum vorübergehenden Gebrauch sollen grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt werden. Zudem sind Beschränkungen bei Indexmieterhöhungen und ein erweiterter Kündigungsschutz bei nachträglicher Begleichung von Mietrückständen geplant.

Der Deutsche Mieterbund bezeichnete die Reform als wichtigen Schritt, forderte jedoch weitere Verschärfungen. Haus & Grund sowie der Immobilienverband Deutschland kritisierten dagegen Eingriffe in die Rechte und Planungssicherheit von Vermietern. Auch der Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf und fordert stärkere Anreize für die Schaffung und Vermietung von Wohnraum.

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