Justizministerium will Haftungsregeln bei Verkehrsunfällen reformieren

Berlin, 02.10.2026 (JPD) – Das Bundesjustizministerium will die Haftungs- und Versicherungsregeln bei Verkehrsunfällen reformieren. Ein Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen bei Unfällen mit Leasingfahrzeugen, bei Straftaten mit Autos sowie höhere Haftungshöchstgrenzen und Mindestversicherungssummen vor.

Bei Unfällen mit Leasingfahrzeugen soll künftig stärker auf die jeweilige Verantwortung der Beteiligten abgestellt werden. Nach geltendem Recht kann ein Leasingunternehmen unter Umständen vollen Schadensersatz verlangen, obwohl der Halter des Leasingfahrzeugs den Unfall mitverursacht hat. Diese Sonderstellung soll entfallen.

Änderungen sind auch für Fälle vorgesehen, in denen ein Fahrzeug gezielt als Tatmittel eingesetzt wird. Geschädigte sollen ihre Ansprüche grundsätzlich direkt beim Kfz-Haftpflichtversicherer des Tatfahrzeugs geltend machen können. Bislang kann je nach Fallgestaltung auch die Verkehrsopferhilfe als Entschädigungsfonds zuständig sein.

Zudem sollen die Haftungshöchstgrenzen nach dem Straßenverkehrsgesetz angehoben werden. Für Personenschäden sollen künftig bis zu zehn Millionen Euro und für Sachschäden bis zu zwei Millionen Euro gelten.

Parallel plant das Ministerium höhere Mindestversicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Vorgesehen sind 15 Millionen Euro für Personenschäden, 2,5 Millionen Euro für Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden.

Mit den höheren Beträgen soll insbesondere der Inflation seit der letzten Anpassung im Jahr 2007 Rechnung getragen und die Absicherung bei großen Schadensereignissen verbessert werden.

Der Gesetzentwurf wurde an Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt. Die Beteiligungsfrist läuft bis zum 30. Oktober 2026.

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