Zentrales Vorsorgeregister wird digitaler – Dokumente künftig direkt abrufbar

Berlin, 30.09.2026 (JPD) – Das Zentrale Vorsorgeregister wird ab dem 1. Oktober 2026 um eine neue digitale Funktion erweitert. Künftig können dort auf Wunsch auch Scans von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen hinterlegt werden. Ärzte und Betreuungsgerichte sollen die Dokumente dadurch unmittelbar einsehen können.

Bislang enthält das von der Bundesnotarkammer betriebene Register lediglich Informationen darüber, ob eine Vorsorgeregelung besteht und wo das entsprechende Dokument aufbewahrt wird. Der konkrete Inhalt musste zunächst anderweitig beschafft werden.

Mit der Erweiterung sollen insbesondere Entscheidungen in medizinischen Notfällen und in betreuungsgerichtlichen Verfahren beschleunigt werden. Besteht etwa eine wirksame Vorsorgevollmacht, kann dadurch eine ansonsten möglicherweise erforderliche rechtliche Betreuung entbehrlich sein.

Ob eine registrierte Vollmacht weiterhin gültig ist, wird dem Register zunächst allerdings nicht zu entnehmen sein. In einem weiteren Digitalisierungsschritt soll das ZVR deshalb an ein elektronisches Vollmachtsregister angebunden werden, über das auch die fortbestehende Gültigkeit einer Vollmacht überprüft werden kann.

Die für die erste Erweiterung erforderliche Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.

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