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Nutzungspflicht des beSt setzt tatsächliche Zugangsmöglichkeit voraus

Das Bundesverfassungsgericht hat finanzgerichtliche Entscheidungen aufgehoben, die eine Klage wegen angeblich verspäteter, nicht elektronischer Einreichung durch eine Steuerberaterin zurückgewiesen hatten. Die Gerichte hatten verkannt, dass Anfang 2023 eine flächendeckende Freischaltung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) faktisch noch nicht erfolgt war und die Nutzungspflicht daher nicht durchsetzbar war.

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Boulevardzeitung muss zahlen: 3.000 € Entschädigung für unerwünschtes Brustfoto auf dem Laufsteg

Das OLG Frankfurt hat einer jungen Klägerin eine Entschädigung von 3.000 € zugesprochen, weil eine Boulevardzeitung ohne ihre Einwilligung ein Foto veröffentlichte, das sie mit entblößter Brust auf dem Laufsteg zeigt. Die Veröffentlichung verletzte ihr Persönlichkeitsrecht, da die Entblößung offensichtlich unbeabsichtigt war und ihr entgegenstehender Wille ignoriert wurde.

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Versandapotheken in der EU dürfen Boni gewähren – BGH kippt Preisbindung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die frühere Arzneimittelpreisbindung nach § 78 AMG auf Versandapotheken mit Sitz in anderen EU-Staaten nicht anwendbar ist und damit Bonuszahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente durch eine niederländische Apotheke nicht wettbewerbswidrig waren. Die Regelung verstößt gegen die europäische Warenverkehrsfreiheit und konnte daher keine Grundlage für ein Verbot sein.

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„Tschüss Wartezimmer“ unzulässig – Sozialgericht rügt irreführende Telemedizin-Werbung

Das Sozialgericht München hat entschieden, dass die gewerbliche Vermittlung von Videosprechstunden grundsätzlich zulässig ist, aber klare Grenzen einhalten muss – etwa bei Werbung, Auswahl der behandelnden Ärzte und dem Umgang mit Patientendaten. Der Slogan „Tschüss Wartezimmer“ wurde ebenso beanstandet wie die zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten durch das Vermittlungsunternehmen.

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Keine Entscheidung zu „Treaty Override“ – Bundesverfassungsgericht verwirft Vorlage des BFH

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG eingestellt, da die Richtervorlage des Bundesfinanzhofs formalen Anforderungen nicht genügte. Die Vorlage bezog sich auf die umstrittene steuerliche Vorrangregelung gegenüber Doppelbesteuerungsabkommen, war jedoch im Ausgangsverfahren nicht entscheidungserheblich.

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