Nutzungspflicht des beSt setzt tatsächliche Zugangsmöglichkeit voraus
Das Bundesverfassungsgericht hat finanzgerichtliche Entscheidungen aufgehoben, die eine Klage wegen angeblich verspäteter, nicht elektronischer Einreichung durch eine Steuerberaterin zurückgewiesen hatten. Die Gerichte hatten verkannt, dass Anfang 2023 eine flächendeckende Freischaltung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) faktisch noch nicht erfolgt war und die Nutzungspflicht daher nicht durchsetzbar war.