BGH kippt Mindestlaufzeit-Klausel bei Glasfaserverträgen – Laufzeit beginnt mit Vertragsschluss
Der Bundesgerichtshof hat eine Mindestlaufzeit-Klausel bei Glasfaserverträgen für unwirksam erklärt. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss und nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses. Verbraucher dürfen dadurch nicht länger als 24 Monate gebunden werden.