Braunkohletagebau Nochten darf fortgeführt werden – OVG weist Eilantrag ab
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den Antrag auf Stopp des Braunkohletagebaus Nochten abgelehnt. Das Gericht sieht keine verfassungswidrige Beeinträchtigung und bestätigt die Fortführung des Tagebaus.