Suspendierung von Mitglied des Polizeichats „Itiotentreff“ ausgesetzt
Insgesamt lasse sich eine verfassungsfeindliche Gesinnung des Beamten auf dieser Grundlage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen. Die Polizeibehörde habe hierfür den Kontext der fragwürdigen Chatinhalte im Gesamtchatverlauf, das sonstige Kommunikationsverhalten des Beamten und eventuelle Auswirkungen auf seine Dienstausübung nicht ausreichend ermittelt.