Weitere Eilanträge gegen Verfahren zur Grundgesetzänderung scheitern in Karlsruhe
Mit Beschlüssen vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts weitere Eilanträge abgelehnt, mit denen sich die Antragstellenden im Wesentlichen gegen die Anberaumung und Durchführung der Sondersitzung des 20. Deutschen Bundestages am 18. März 2025 wenden. Das jeweilige Vorbringen der Antragstellenden enthält keine Gesichtspunkte, die bei der vorzunehmenden Folgenabwägung in Abweichung…