Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber verpflichtend. Diese müssen die Bescheinigung nun elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Der Bundesverband Der Mittelstand. BVMW hat in einer Blitzumfrage bei seinen Mitgliedsunternehmen erfragt, wie die Einführung in der Praxis abgelaufen ist.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Einführung der eAU keineswegs reibungslos verlief: 78 Prozent der Teilnehmenden gaben an, dass die Einführung problematisch war. Es zeigt sich auch, was sich die Unternehmen wünschen: 87 Prozent fordern eine automatische Zusendung der Bescheinigung durch die Krankenkassen. Knapp 30 Prozent möchten die Papierform als Standard beibehalten.

Die Unternehmerinnen und Unternehmer sind relativ unentschieden darüber, ob sie die Einführung der eAU befürworten. 41 Prozent sind dafür, 48 Prozent dagegen und 11 Prozent sind unentschieden. Dr. Hans-Jürgen Völz, BVMW-Chefvolkswirt, betont: „Die Implementierung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet für viele kleine und mittelgroße Betriebe in der Einführungsphase zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand. Der Gesetzgeber hätte dies gerade in der angespannten wirtschaftlichen Situation stärker berücksichtigen müssen.“

Die Umfrageergebnisse verdeutlichen, dass die Einführung der eAU für den Mittelstand mit großen Herausforderungen verbunden ist. Eine automatische Zusendung der Bescheinigung durch die Krankenkassen könnte den Mehraufwand für Unternehmen reduzieren. Gleiches gilt für die unterschiedliche Behandlung von gesetzlich und privat Versicherten, die schnellstmöglich zu beenden ist. Jenseits überflüssiger Bürokratie ist die Absenkung der Schwelle zum Krankfeiern zu bemängeln. Ein vollständig anonymisierter Krankschreibungsprozess erleichtert das Blaumachen. Der BVMW fordert eine Entlastung des Mittelstands und eine bessere Abstimmung mit den Bedürfnissen der Unternehmen bei der Umsetzung von Gesetzen.

An der Umfrage haben rund 1.200 Unternehmerinnen und Unternehmer teilgenommen.

Quelle: BVMW, Pressemitteilung vom 17. Februar 2023

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