Einigkeit bestand auf der 101. Sitzung der Umweltministerkonferenz beim Umgang mit verhaltensauffälligen Einzelwölfen. Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren sprachen sich einstimmig für Erleichterungen im Verfahren zur Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfe aus, die zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Die Bundesländer unterstützen daher den Vorschlag der Bundesumweltministerin Steffi Lemke für eine schnellere und unbürokratische Entnahme von Einzeltieren, deren Nutztierrisse in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen zu wirtschaftlichen Schäden führen. Hierzu hat das Bundesumweltministerium den Ländern eine Neuauslegung des geltenden Rechts dargelegt.       

Die Bundesländer beschlossen darüber hinaus, den Praxisleitfaden „Wolf“ auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend zu ergänzen. So soll in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen bereits nach dem erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren eine Abschussgenehmigung möglich sein. Diese soll zeitlich für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1.000 Meter um die betroffene Weide ermöglichen. Die Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen werden von den Ländern festgelegt. Eine genetische Individualisierung des mutmaßlichen Wolfes vor der Abschussgenehmigung soll nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz für eine Entnahme in diesen Gebieten nicht erforderlich sein. Bei der Bewertung des zumutbaren Herdenschutzes für Weidetiere zum Schutz vor Übergriffen durch den Wolf können die Länder regelmäßig regionale Unterschiede und Besonderheiten berücksichtigen.

„Die natürliche Rückkehr des Wolfes in seine angestammten Gebiete, stellt uns vor Herausforderungen. Der Herdenschutz ist dabei ausschlaggebend für ein möglichst konfliktarmes Miteinander von Weidetierhaltung und Wolfsvorkommen“, betonte Minister Krischer. „Wir brauchen darüber hinaus aber bundesweit eine praxisgerechtere und rechtssichere Vorgehensweise, um verhaltensauffällige Einzelwölfe zu entnehmen. Auf der Konferenz ist es uns gelungen, parteiübergreifend ein abgestimmtes Vorgehen festzulegen, um die Interessen der Naturschutzes und dem Schutz der Weidetierhaltung gerecht zu werden.“

Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern stellte zum Abschluss der Konferenz fest:  „Ich habe immer betont, dass ich eine verbindliche Rechtsauslegung des Bundes und darauf basierend ein einheitliches Vorgehen der Länder im Umgang mit dem Wolf erwarte. Mit dieser klaren Erwartungshaltung bin ich in die Verhandlung gegangen. Die Rechtsauslegung wurde uns vom Bundesumweltministerium schriftlich vorgelegt. Auf dieser Grundlage haben wir nun die Möglichkeit, die von Bundesumweltministerin Lemke angekündigte schnelle Entnahme von Wölfen, die zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwinden, praktisch umzusetzen. Dazu habe ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Länder mit erhöhtem Rissvorkommen vereinbart, dass wir vor Beginn der kommenden Weidesaison die nötigen Weichen dafür gestellt haben.“

Ministerin Priska Hinz: „Mit dem heutigen Beschluss der Umweltministerkonferenz beschreiten Bund und Länder einen neuen Weg, um ein möglichst konfliktarmes Miteinander von Wolf und Weidetierhaltung in Regionen mit erhöhten Rissvorkommen zu erreichen. Ich danke Bundesumweltministerin Steffi Lemke für ihre Vorschläge zur schnelleren und unbürokratischen Entnahme von schadenstiftenden Wölfen und freue mich, dass diese Vorschläge in den Ländern auf Anklang stoßen. Laut EU-Kommission sind diese Vorschläge konform mit der FFH-Richtlinie. Nun liegt es an den Ländern, diese Vorschläge rasch in die praktische Anwendung zu bringen, um die Interessen der Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter mit dem Artenschutz in Einklang zu bringen.“

Bundesumweltministerin Steffi Lemke ergänzte: „Die Umweltministerkonferenz in Münster endet mit einem großen Erfolg: Wir haben gemeinsam eine Regelung beschlossen, die es bundesweit möglich macht, Wölfe nach Rissen auf Weidetiere schnell und unkompliziert abzuschießen. Diese Schnellabschüsse sind unbürokratisch und praktikabel umsetzbar. Langwierige Gesetzesänderungen auf nationaler oder europäischer Ebene sind dafür nicht nötig. Die EU-Kommission hat uns in einem Schreiben bestätigt, dass unser Vorschlag dem europäischen Artenschutzrecht entspricht und so umgesetzt werden kann. Die Umweltministerkonferenz trägt mit dieser Lösung den Sorgen der betroffenen Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter gemeinsam Rechnung und gibt ihnen mehr Schutz und Sicherheit. Die Debatte über den Wolf wird in Deutschland oft emotional geführt: Dass der Umweltministerkonferenz heute diese Balance von Wildtier- und Weidetierschutz einstimmig gelingt, sendet ein wichtiges Signal der Versöhnung.“

(c) Umweltministerium NRW, 01.12.2023

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