Zum 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Hierdurch wird ein voll elektronisches Gesellschaftsregister eingeführt, in das sich Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) eintragen lassen können. In Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg für die Führung des Gesellschaftsregisters zuständig. Die Beantragung der Eintragung in das neue Gesellschaftsregister (GsR) ist seit dem 1. Januar 2024 möglich.

Dazu erklärt die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg: „Mit der Einführung des Gesellschaftsregisters wird eine sichere Teilnahme von Gesellschaften des bürgerlichen Rechts am Rechtsverkehr gewährleistet und mehr Transparenz im Wirtschaftsverkehr geschaffen. Dies ist ein wichtiger Beitrag der Justiz für die Wirtschaftsmetropole Berlin.“

Der Präsident des Amtsgerichts Charlottenburg, Prof. Dr. Dr. Peter Scholz, sagt: „Ich freue mich, dass das neue Gesellschaftsregister gut angelaufen ist; unsere intensiven personellen und technischen Vorbereitungen haben sich insoweit bewährt. Mit der Inbetriebnahme eines weiteren vollelektronischen Registers neben dem Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister schreitet die Digitalisierung der Justiz voran.“

Gesetzlich ist eine Pflicht zur Eintragung nicht vorgesehen. Da die Eintragung jedoch teilweise zwingend vorausgesetzt wird, insbesondere um in andere öffentliche Register eingetragen werden zu können, besteht in diesen Fällen zumindest eine faktische Eintragungspflicht. Die Registrierung ist beispielsweise Voraussetzung für die Eintragung in das Grundbuch, das Handelsregister und das Aktienregister.

(c) Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin, 03.01.2024

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