
Berlin, 17. September 2026. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die nach ihren Angaben anlasslose und systematische fotografische Erfassung von Transparenten und Demonstrierenden durch die Berliner Polizei erhoben. Die Organisation sieht darin einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit.
Klägerin ist eine Frau, die am 20. September 2025 an einer feministischen Demonstration in Berlin teilgenommen hatte. Sie hielt dort ein Transparent mit der Aufschrift „Abtreibung legalisieren“ und wurde dabei von Polizeikräften fotografiert.
Nach Darstellung der GFF erfuhr die Klägerin auf Nachfrage bei einem Polizeibeamten, dass Einsatzkräfte angewiesen worden seien, sämtliche Plakate und Transparente mit politischen Botschaften zu fotografieren. Dabei werde demnach nicht danach unterschieden, ob ein konkreter Straftatverdacht oder eine Gefahr vorliege.
Mit der Klage will die GFF gerichtlich feststellen lassen, dass Protestierende und ihre politischen Botschaften nicht ohne konkreten Anlass fotografiert werden dürfen. Nach Auffassung der Organisation könne eine solche Erfassung einschüchternde Wirkung entfalten und Menschen davon abhalten, an Demonstrationen teilzunehmen oder Transparente mitzuführen.
Die Berliner Versammlungsfreiheit ist durch Art. 8 GG sowie das Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz geschützt. Das Gesetz enthält zugleich Befugnisse für polizeiliche Maßnahmen bei Versammlungen.
Die GFF vertritt die Auffassung, dass für eine generelle fotografische Dokumentation politischer Transparente und der dahinterstehenden Personen ohne konkreten Anlass keine ausreichende Rechtsgrundlage bestehe. Eine gerichtliche Entscheidung über die Klage liegt bislang nicht vor.






